Ziel des Programms
Der ohnehin große Bedarf an Anfängerschwimmkursen ist durch die Corona-bedingte Schließung der Bäder weiter erhöht worden. Durch ein befristetes Sofortprogramm soll diesem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden. Das Programmvolumen beträgt 2.000.000 Euro.
Antragstellung
Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG und der Schwimmverbände. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Ortsgruppen in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Landesverbände ordentliches Mitglied sind, sowie private Anbieter von Schwimmkursen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das Internetportal . Das Portal ist für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 31. Dezember 2021 geöffnet. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt
Fördervoraussetzungen
Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist auf dem Antragsformular zu bestätigen. Schwimmkurse, mit denen bereits vor der Förderzusage begonnen wurde, können nicht bezuschusst werden. Die Erfüllung der Förderkriterien ist nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der ARGE zu bestätigen (Verwendungsnachweis). Ein entsprechender Vordruck steht auf dem Portal der ARGE als Download zur Verfügung.
Anzahl der geförderten Maßnahmen
Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Antragsteller ist bis zum Erreichen des Programmvolumens keine Einschränkung vorgesehen. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, sind für die Bewilligung von Fördermitteln die ausgewogene Verteilung der geförderten Maßnahmen in der Fläche und auf die einzelnen Anbietergruppen maßgebend. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch die ARGE und wird durch einen Lenkungskreis unter Beteiligung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport begleitet.
Zuschusshöhe
Jeder Schwimmkurs wird pauschal mit 200 Euro gefördert. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme beträgt somit 400 Euro pro Kurs. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgter Durchführung des Kurses und Vorlage des Verwendungsnachweises.