FAQs

Was sie wissen müssen

Ziel des Programms

Der ohnehin große Bedarf an Anfängerschwimmkursen ist durch die Corona-bedingte Schließung der Bäder weiter erhöht worden. Durch ein befristetes Sofortprogramm soll diesem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden. Das Programmvolumen beträgt 2.000.000 Euro.

 

Antragstellung

Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG und der Schwimmverbände. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Ortsgruppen in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Landesverbände ordentliches Mitglied sind, sowie private Anbieter von Schwimmkursen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das Internetportal . Das Portal ist für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 31. Dezember 2021 geöffnet. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt

 

Fördervoraussetzungen

  1. Durchgeführt werden Anfängerschwimmkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten.
  2. Die Kurse entsprechen inhaltlich den Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ (z. B. Abzeichen Seepferdchen, SWIMSTARS).
  3. Die Leitung des Schwimmkurses wird durch eine Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung durchgeführt (z. B. Trainer-assistent, Anfängerschwimmausbilder, C-Trainer, Ausbildungsassistent Schwimmen, Ausbilder Schwimmen, Lehrscheininhaber DLRG).
  4. Bei der Durchführung von Schwimmkursen werden die Maßgaben der jeweils gültigen CoronaVO sowie der CoronaVO Bäder und Saunen eingehalten.
  5. Die Schwimmkurse finden im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis zum 31. März 2022 statt (Durchführungszeitraum). Der Beginn muss vor dem 31.12.2021 liegen.

Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist auf dem Antragsformular zu bestätigen. Schwimmkurse, mit denen bereits vor der Förderzusage begonnen wurde, können nicht bezuschusst werden. Die Erfüllung der Förderkriterien ist nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der ARGE zu bestätigen (Verwendungsnachweis). Ein entsprechender Vordruck steht auf dem Portal der ARGE als Download zur Verfügung. 

 

Anzahl der geförderten Maßnahmen

Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Antragsteller ist bis zum Erreichen des Programmvolumens keine Einschränkung vorgesehen. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, sind für die Bewilligung von Fördermitteln die ausgewogene Verteilung der geförderten Maßnahmen in der Fläche und auf die einzelnen Anbietergruppen maßgebend. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch die ARGE und wird durch einen Lenkungskreis unter Beteiligung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport begleitet. 

 

Zuschusshöhe

Jeder Schwimmkurs wird pauschal mit 200 Euro gefördert. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme beträgt somit 400 Euro pro Kurs. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgter Durchführung des Kurses und Vorlage des Verwendungsnachweises.